Gehörlosigkeit

Medizinische Definition
Als gehörlos gelten jene Menschen, die weder Geräusche noch Töne wahrnehmen können, das heisst also Gehörlosigkeit gilt als der vollständige Ausfall des Hörsinns. Gehörlosigkeit kann einerseits schon angeboren sein, andererseits auch zu einem späteren Zeitpunkt auftreten. Man spricht von Ertaubten, wenn jemand mit der Zeit sein Gehör vollständig verloren hat. Resthörige sind praktisch gehörlos, sind aber im Stande einzelne Töne oder Geräusche wahrzunehmen.

Einteilung  
Normalhörigkeit: Ein Abweichen der Hörfähigkeit bis 20dB gilt noch als Normalhörigkeit.

Geringgradige Schwerhörigkeit

Wenn ein Geräusch unter 20dB (z.B. Ticken einer Armbanduhr) nicht mehr wahrgenommen werden
kann spricht man von Geringgradie Schwerhörigkeit.

Mittelgradige Schwerhörigkeit: Ab einem Hörverlust von 40 dB.
Hochgradige Schwerhörigkeit:

Kann ein Gesprächspartner nicht mehr akustisch wahrgenommen werden liegt eine Hochgradige
Schwerhörigkeit vor. Dies ist der Fall wenn Geräusche unter 60dB nicht mehr gehört werden können.